Die erste Prüfung
Das Gremium, das im Sommer 1949 erstmals zusammentrat, bestand aus Vertreter:innen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Als ersten Film prüfte die FSK am 18. [mehr ...]
Das Gremium, das im Sommer 1949 erstmals zusammentrat, bestand aus Vertreter:innen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Als ersten Film prüfte die FSK am 18. [mehr ...]
Geschichte und Arbeit der FSK sind eng verknüpft mit der Entwicklung der Jugendschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. In der noch weitgehend fernsehlosen Zeit des ersten Nachkriegsjahrzehnts und noch weit darüber [mehr ...]
Um mögliche Befürchtungen einer mittelbaren Filmzensur zu entkräften, zieht sich die öffentliche Hand 1972 aus dem Kennzeichnungsverfahren für „nicht unter 18 Jahren“ zurück. Über die sogenannte „Erwachsenenfreigabe“, die zwar rechtlich [mehr ...]
1980 kommt die Videokassette auf den Markt. Die im Bundesverband der Videoprogrammanbieter (BVV) zusammengeschlossenen Unternehmen streben eine eigenverantwortliche Regelung an. 1983, zwei Jahre vor einer gesetzlichen Regelung, wird dieses Ziel erreicht: Auf [mehr ...]
Das 1985 novellierte Gesetz legte das neue gesetzliche Kennzeichen „freigegeben ohne Altersbeschränkung“ fest. Außerdem wurde gesetzlich verpflichtend eine Altersfreigabe für sich auf dem Markt etablierende Videofilme festgeschrieben. Dadurch weitete sich das Prüfvolumen [mehr ...]
Die Länder der sowjetischen Besatzungszone beteiligten sich nicht an der FSK, da in der DDR die Filmkontrolle vom Staat übernommen wurde. Erst 1990 schlossen sie sich im Zuge der Wiedervereinigung der FSK [mehr ...]
Die Bestimmungen von 1985 galten nicht nur für seinerzeit marktführende VHS-Videokassetten, sondern auch für nachfolgende Generationen von Trägermedien, die erst in den folgenden Jahrzehnten erscheinen sollten. Somit werden seit 1995 [mehr ...]
Das Jugendschutzgesetz wird novelliert: Die Parental-Guidance-Regelung (Elternbegleitetes Kino) wird für Kinofilme ab 12 Jahren eingeführt sowie ein Indizierungsschutz für von der FSK freigegebene Filme. Gleichzeitig tritt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag inkraft, der den Jugendschutz [mehr ...]
Seit Ende 2008 gelten neue FSK-Kennzeichen. Der Umgestaltung lagen 2008 vorgenommene Änderungen im Jugendschutzgesetz zu Grunde, in denen u.a. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen gesetzlich festgeschrieben wurde.
Ein Meilenstein für den Jugendschutz in Deutschland ist das Klassifizierungstool der FSK, das ab Juni in den Regelbetrieb übernommen wurde.