Das Gremium, das im Sommer 1949 erstmals zusammentrat, bestand aus Vertreter:innen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Als ersten Film prüfte die FSK am 18. Juli 1949 im relativ unzerstört gebliebenen Westflügel des Biebricher Schlosses in Wiesbaden den Überläufer „Intimitäten“ von Paul Martin. Noch in der NS-Zeit hergestellt und 1944 von der NS-Filmprüfstelle verboten, wurde er 1947 von der Alliierten Militärzensur freigegeben und lag nun der neu gegründeten FSK zur Prüfung vor. Das Ergebnis: Freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren ohne Schnitt, nicht geeignet für die stillen Feiertage.

Die ersten Prüfungen galten zunächst noch als Probelauf. Da es noch kein Jugendschutzgesetz gab, spielte die Jugendfreigabe zunächst noch eine untergeordnete Rolle. Es galt vor allem zu prüfen, ob von Filmen eine nazistische, staatsfeindliche oder militaristische Tendenz ausging und ob sie „entsittlicht“ wirkten. Am 28. September 1949 übertrugen schließlich die Alliierten Militärbehörden offiziell ihre Kontrollbefugnis auf die nunmehr auch formell etablierte FSK.