Um mögliche Befürchtungen einer mittelbaren Filmzensur zu entkräften, zieht sich die öffentliche Hand 1972 aus dem Kennzeichnungsverfahren für „nicht unter 18 Jahren“ zurück. Über die sogenannte „Erwachsenenfreigabe“, die zwar rechtlich keine Voraussetzung für die Aufführung vor Erwachsenen ist, sondern der Filmwirtschaft als Schutz dient, entscheiden seitdem die Prüfer:innen der Film- und Videowirtschaft alleine.