Für Firmen & Antragsteller

Willkommen im Channel für Antragsteller und Firmen. Der Channel bietet unterschiedliche Angebote unserer Internetseite spezifisch für Antragsteller und Firmen zusammengefasst. Hier finden Sie u.a. alle notwendigen Informationen, Downloads und Dokumente zur FSK-Prüfung und zur gesetzeskonformen Kennzeichnung von Bildträgern und deren Verpackung. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch persönlich zur Verfügung. Channels bietet die FSK-Seite auch für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie zum Jugendschutz im Internet.

Prüfantrag Den Online-Prüfantrag für alle Inhalte finden Sie hier. Damit ist es möglich, filmische Inhalte als Datei hochzuladen. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Daten komfortabel online eingeben und jederzeit einsehen.
FSK Kennzeichen Hier finden Sie neben Downloads der FSK-Kennzeichen in verschiedenen Formaten auch eine Anleitung zur gesetzeskonformen Kennzeichnung von Bildträgern und deren Verpackung. Außerdem informieren wir Sie über technische Spezifikationen sowie über die Möglichkeit der Anbieterkennzeichnung bei Info- und Lehrprogrammen.
Für die stillen Feiertage sehen die landesgesetzlichen Regelungen vor, dass an diesen Tagen nur solche Filme im Kino öffentlich vorgeführt werden dürfen, bei denen der diesen Tagen entsprechende "ernste Charakter" gewahrt bleibt.
Teaserbild Für filmische Inhalte, die noch keine FSK-Altersfreigabe erhalten haben, da das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht, können Sie ab sofort den einheitlichen Hinweis "FSK folgt" nutzen.
Teaserbild Für filmische Inhalte mit FSK-Freigabe, die über mobile Applikationen oder Webangebote veröffentlicht werden, können die FSK Piktogramme genutzt werden, um der gesetzlichen Hinweispflicht zu entsprechen.
Prfverfahren Je nach Prüfobjekt und Instanz unterscheiden sich die Ausschüsse. Frei von Weisungen, plural, unabhängig und in transparenten Verfahren wird geprüft. Hier finden Sie eine Übersicht über die FSK-Prüfverfahren inklusive einer interaktiven Grafik, mit deren Hilfe Sie den Weg der einzelnen Prüfobjekte bis zur Freigabe nachvollziehen können. 
PG FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn sie in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

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https://www.fsk.de/Firmen