Brüssel / Wiesbaden

Im Rahmen des Umsetzungsdialogs der EU-Kommission in Brüssel, hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf Einladung von Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, ihre Positionen zur Überprüfung der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD) eingebracht.

Zentrale Positionen sind:

  • Keine Öffnung der AVMD-Richtlinie über das bestehende Maß hinaus.
  • Beibehaltung des Richtlinienformats – keine Umwandlung in eine Verordnung.
  • Respektierung der kulturellen und medienpolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Strukturen.
  • Stärkung des Systems der Selbst- und Co-Regulierung.

Auf EU-Ebene liefert die AVMD-Richtlinie für den Jugendmedienschutz filmischer Inhalte, mit Spielraum für nationalspezifische Umsetzungen, genau den richtigen regulatorischen Rahmen.

Insbesondere der Bereich Jugendmedienschutz ist sensibel für kulturelle und gesellschaftliche Kontexte, wie folgendes Beispiel zeigt: Im Jahr 2024 erhielten in Deutschland 13% aller freigegebenen Filme eine FSK-Freigabe ab 0 Jahren. In Frankreich waren es im gleichen Jahr 88% aller von der CNC freigegebenen Filme, die die Freigabe ab 0 Jahren („tous publics“) erhielten.

Selbstkontrolleinrichtungen sind der Schlüssel zu einem modernen Jugendmedienschutz. Durch ihre zentrale Rolle an der Schnittstelle von Familien, Wirtschaft und Aufsicht reagieren sie flexibel auf neue Medientrends und finden Lösungen, die sowohl effektiv als auch praxisnah sind.

Beitragsbild: (c) EU Commission, Henna Virkkunen

Teilen Sie diesen Artikel!