FSK Kinder- und Jugendpanel
Im Zuge der Sitzung zu VENOM: THE LAST DANCE (USA 2024) wurde von den Schüler:innen eine Kurzbegründung basierend auf ihrer Wirkungsdiskussion verfasst, die im Folgenden zu lesen ist. Weitere Eindrücke des FSK Kinder- und Jugendpanels finden sich auf dem Instagram-Kanal der FSK sowie hier. VENOM: THE LAST DANCE (USA 2024) - FSK ab 12 Jahren freigegeben In dem Superhelden- und Actionfilm VENOM: THE LAST DANCE geht es um Eddie Brock und seinen Symbionten-Freund Venom. Sie versuchen, vor Symbiontenjägern zu flüchten. Es gibt ein eindeutiges Bild von Gut und Böse, wobei man anfangs nicht weiß, auf welcher Seite das Militär steht. Der Film enthält viele actiongeladene Szenen und es herrscht in manchen Szenen eine düstere Stimmung. Eine belastende Stelle, die dem Panel auffiel, war der erste richtige Mord von Eddie, als er unter Wasser eine Frau erschießt. Dieser Moment löst einen Schock bei ihm aus und das könnte auch bei jüngeren Zuschauenden passieren. Am Ende des Films gibt es ein sehr actionreiches, aber auch sehr emotionales Finale mit vielen brutalen Szenen. Obwohl der Film viele belastende Szenen hat, gibt es zwischendurch auch viele komödiantische Szenen, die die düsteren und brutalen Szenen doch ziemlich relativieren. Das FSK Kinder- und Jugendpanel sprach sich deswegen für eine Freigabe ab 12 Jahren aus, da der Film für Kinder ab 6 Jahren zu belastend gewesen wäre und ab 16 Jahren zu wenig belastende Szenen enthalten hätte. Damit wurde die Freigabe der FSK bestätigt.
In den in diesem Jahr gestarteten FSK Kinder- und Jugendpanels nehmen Heranwachsende die Rolle von Prüfer:innen ein und diskutieren und beurteilen die Jugendschutzrelevanz von Filmen aus Sicht der Zielgruppe und setzten sich mit der erteilten FSK-Freigabe auseinander. Die zehn teilnehmenden Schüler:innen aus Wiesbaden und Umgebung sind zwischen 12 und 15 Jahren alt und sichten im Laufe des Jahres verschiedene zielgruppenrelevante Filme. Die FSK Kinder- und Jugendpanels werden von der FSK und den Ständigen Vertreter:innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK durchgeführt und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert.
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