FSK.online
Die FSK steht seit Jahrzehnten für rechtssicheren Jugendschutz bei der Vermarktung von Filmen im Kino und auf Video. Nun gewinnt neben den „klassischen“ Vertriebswegen das Internet zunehmend an Bedeutung. Die FSK hat deshalb ihr Tätigkeitsfeld erweitert, um Unternehmen auch im Online-Bereich einen besonderen rechtlichen Schutz und umfassende Informations- und Serviceleistungen anbieten zu können. Mit der Abteilung FSK.online ist sie seit September 2011 eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV).
Leitfaden für Anbieter:innen von Websites
Es liegt in der Verantwortung der Anbieter alle Inhalte (Text, Bild, Film, Spiel, UGC etc.) auf ihrer Website einzuschätzen, ob sie für Kinder bzw. Jugendliche einer bestimmten Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind. Ist dies der Fall, muss die Website bzw. der besagte Inhalt so gestaltet sein, dass die betroffene Altersstufe die Website bzw. den besagten Inhalt üblicherweise nicht wahrnimmt (vgl. § 5 Abs. 1 JMStV). Diese Verantwortung umfasst alle Online-Angebote von der eigenen Homepage über Youtube-Kanäle, Facebook-Profile, Twitter- und Instagram-Accounts bis hin zu Inhalten, die mittels App für mobile Endgereäte verbreitet werden.
Welche jugendschutzrechtlichen Bestimmungen für Webangebote beachtet werden müssen, finden Sie detailliert und praxisnah formuliert in unserem Leitfaden für Anbieter:innen von Websites.