Der Jugendmedienschutz entwickelt sich stetig weiter. Neue gesetzliche Anforderungen, technische Entwicklungen und veränderte Nutzungsgewohnheiten stellen Anbieter:innen von Websites, Streaming-Angeboten, Social-Media-Kanälen, Apps und vergleichbaren Webangeboten regelmäßig vor neue Herausforderungen.

Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Online-Angebote mit Inhalten betreiben, die für jüngere Kinder problematisch sein können, wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK „ab 0“ entsprechen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Sie möchten Ihre Online-Angebote jugendschutzkonform gestalten, benötigen einen Überblick über den Jugendmedienschutz in Deutschland, möchten selbst als Jugendschutzbeauftragte:r beratend tätig sein oder wünschen eine Auffrischung?

Gerade die jüngsten Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zeigen, dass neben den Inhalten zunehmend auch die Funktionen und Nutzungssituationen eines Webangebots in den Blick genommen werden. Für die praktische Arbeit von Jugendschutzbeauftragten und für alle, die mit der Gestaltung und Veröffentlichung entsprechender Angebote befasst sind, lohnt sich daher eine Auffrischung.

Wir bieten eine praxisorientierte Schulung zum Jugendmedienschutz an. Die Teilnahme ist sowohl als Grundlagen- als auch als Auffrischungsschulung geeignet.

Mit der Teilnahme an der Schulung erhalten Sie das Grundlagenzertifikat für die Anerkennung als zertifizierter Jugendschutzbeauftragter nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz.

Basis-Schulung: Jugendschutzbeauftragte (online)

Die Teilnehmenden werden unter anderem in folgenden Bereichen geschult:

  • Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Jugendmedienschutz
  • Aufgaben, Pflichten und Qualifikation der Jugendschutzbeauftragten
  • Aktuelle gesetzliche Neuerungen
  • Alterskennzeichnung von Inhalten und Kennzeichnungspflichten
  • Einschätzung der Jugendschutzrelevanz von Medien anhand praktischer Beispiele
  • Technische Verbreitungsbeschränkungen
  • Fragen und Beispiele aus der Praxis

Eckdaten der nächsten Schulung

  • 30. September 2026, 09:00 bis 14:30 Uhr
  • Online-Veranstaltung per Zoom-Videokonferenz
  • Schulungsgebühr: 500,- pro Person (inkl. MwSt.)
  • Anmeldung per E-Mail oder Kontaktformular
  • Grundlagenzertifikat im Anschluss

Sie haben Fragen zur Schulung oder möchten klären, ob die Teilnahme für Sie bzw. Ihr Unternehmen sinnvoll ist? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Übrigens, die Funktion eines Jugendschutzbeauftragten können wir gerne vollständig für Sie übernehmen.

Spezielle Informationen hierzu finden Sie unter: FSK.online Jugendschutzbeauftragter – FSK

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