Hinweis für ungeprüfte Filme:

Häufig werden filmische Inhalte bereits beworben, bevor eine FSK Freigabe vergeben
wurde, z. B. im Rahmen einer Programmvorschau, beim elektronischen
Ticketvorverkauf oder bei einer Blu-Ray-/DVD-Vorbestellung. Die FSK bietet ab sofort
einen einheitlichen grafischen Hinweis an, wenn das Prüfverfahren des filmischen
Inhalts noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht. Der Hinweis “FSK folgt”
kann kostenlos heruntergeladen und für die Bewerbung des Films genutzt werden, bis
eine FSK Freigabe erteilt wird.

FSK Piktogramme für Webangebote:

Darüber hinaus stellt die FSK für Anbieter von Websites oder mobilen Applikationen,
die auf ihren Angeboten filmische Inhalte mit FSK-Freigabe zugänglich machen,
Piktogramme zum Download bereit. Mit den Piktogrammen können Anbieter ihrer
gesetzlichen Pflicht entsprechen, auf die FSK-Kennzeichnung in deutlicher Form
hinzuweisen (Vgl. §12 JMStV). Die Piktogramme eignen sich im Gegensatz zu den
quadratischen und allseits bekannten FSK Kennzeichen insbesondere für mobile
Angebote und Websites.

Zu beachten ist, dass die neuen grafischen Hinweise der FSK nicht für eine
gesetzeskonforme Kennzeichnung von Bildträgern mit Filmprogrammen und deren
Verpackung verwendet werden dürfen. Informationen zu den FSK Kennzeichen und
neuen grafischen Hinweisen erhalten Sie auf www.fsk.de/Firmen

Kontakt:
Peter Kaun
Support technischer Jugendmedienschutz
IT-Koordinator
Tel.: 0611/ 778 91 – 46
Fax: 0611/ 778 91 – 49

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