Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz
(JuSchG) in Kraft. Die FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in
Wiesbaden, zuständig für die Altersfreigaben von Kinofilmen, Video und DVDs hat
in Zusammenarbeit mit der in Jugendschutzangelegenheiten federführenden Stelle,
dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz, eine für die
Film- und Videowirtschaft wie für den Endverbraucher sehr komfortable Neuerung
eingeführt.
Ab 1. April 2003 hat die gute alte FSK-Freigabekarte
ausgedient. Sie wird von einem elektronischen Auftritt abgelöst. Die
Freigabebescheinigung findet sich ab sofort im Netz unter www.fsk.de. Sie kann
dort eingesehen und auch ausgedruckt werden. Der bisherige Postversand der
Freigabekarte an Verleiher und Filmtheater wird künftig eingestellt und durch
die FSK-Freigabekarte im Netz ersetzt.
Nähere Informationen finden sich
unter www.fsk.de oder
Tel 0611 77 891 36 (Frau Kempenich)