Wiesbaden.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat dem Film „Citizen Vigilante“ (D, HR 2026) am 6. Juli 2026 für die Veröffentlichung im Kino das Kennzeichen „ab 18“ erteilt, nachdem das antragstellende Unternehmen eine Freigabe für die Auswertung im Kino beantragt hat.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Kennzeichnung?
Die FSK ist im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes für die Altersfreigabe von filmischen Inhalten zuständig. Die Kennzeichen bilden die Basis des Jugendmedienschutzes und dienen der Orientierung. Mit ihrer Hilfe können Kinder, Jugendliche und Erwachsene schnell und einfach erkennen, ab welchem Alter ein Film oder eine Serie ohne negative Wirkungen geschaut werden kann. Filme dürfen nach dem Jugendschutzgesetz kein Kennzeichen erhalten, wenn sie als jugendgefährdend einzustufen sind.
Wie wird geprüft?
Die plurale Zusammensetzung der Prüfausschüsse mit ehrenamtlichen Prüfenden und die Unabhängigkeit der Prüfverfahren gewährleisten, dass die Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes ohne wirtschaftliche oder politische Motivation getroffen werden. Insgesamt sind über 160 ehrenamtliche Prüferenden aus dem gesamten Bundesgebiet für die FSK tätig. Sie kommen unter anderem aus den Bereichen Jugendbildung, Pädagogik, Medienwissenschaften, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychologie. Sie beurteilen im Rahmen der Prüfverfahren die Jugendschutzrelevanz der eingereichten filmischen Inhalte und ihre mögliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche.
Weitere Informationen zu den Prüfverfahren sind hier zu finden.
Gilt diese FSK-Freigabe für den Bereich Home Entertainment?
Für die Veröffentlichung des Filmes „Citizen Vigilante“ (D, HR 2026) im Bereich Home Entertainment ist aufgrund der Vorgaben im Jugendschutzgesetz ein separates Prüfverfahren erforderlich, welches noch nicht abgeschlossen ist. Prüfverfahren gelten als nicht abgeschlossen, wenn bei nicht antragsgemäßer Entscheidung keine Zustimmung vom antragstellenden Unternehmen erfolgt. Das antragstellende Unternehmen kann von seinem Recht auf Widerspruch bzw. Berufung bzw. Appellation Gebrauch machen.