![]() |
Wiesbaden. Am 28. Mai 2026 fanden die traditionellen Gespräche zwischen der Medienanstalt Hessen und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) statt. Im Mittelpunkt des diesjährigen Austauschs stand die Frage, wie Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auf das sich verändernde Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen reagieren – mit Blick auf Chancen ebenso wie auf Risiken.
Beide Institutionen sind sich einig: Ein funktionierender Jugendmedienschutz braucht einen verlässlichen, zukunftsfähigen gesetzlichen Rahmen. Vor dem Hintergrund laufender Diskussionen über eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sollte die Rolle anerkannter Selbstkontrollen gestärkt werden. Die FSK steht beispielhaft als Best-Practice-Modell: 170 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus dem gesamten Bundesgebiet spiegeln die Gesellschaft und sind zusammen mit staatlichen Vertreterinnen und Vertretern in pluralen und unabhängigen Prüfverfahren für die Altersfreigaben zuständig. Beteiligungsformate wie die FSK Kinder- und Jugendpanels und der FSK Jugendbeirat sowie Projekte der Medienwirkungsforschung mit Kindern und Jugendlichen sind Garant für eine praktisch und theoretisch fundierte sowie gesellschaftlich plural verankerte Expertise.
Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, betont: „Das veränderte Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen stellt uns vor neue gesellschaftliche und rechtliche Herausforderungen. Politik und Regulierung müssen diesen Wandel aktiv gestalten – mit einem ausbalancierten gesetzlichen Rahmen, der Schutz ermöglicht und Teilhabe sichert. Selbstkontrolleinrichtungen wie die FSK sind dabei tragende Säulen eines funktionierenden Jugendmedienschutzes. Ihre Stärkung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit.“
„Die Bestrebungen für die Weiterentwicklung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes sind eine wichtige Chance für eine technikneutrale und zukunftsfähige Regulierung. Eine abgestufte Privilegierung unter Berücksichtigung der besonderen Expertise der Selbstkontrollen bei unabhängigen Prüfverfahren und bei automatisierten Bewertungssystemen im Verhältnis zur Anbieterverantwortung sorgt für Transparenz und Wettbewerbsgleichheit“, ergänzt Kerstin Waldeck, Leiterin Referat Grundsatz, Recht und Regulierung der Medienanstalt Hessen.
Ein weiteres zentrales Thema war die Ausweitung des Elternprivilegs im Kinobereich. Medienanstalt Hessen und FSK sprechen sich gemeinsam dafür aus, die bestehende Parental-Guidance-Regelung im Jugendschutzgesetz bei der FSK-Freigabe „ab 12 Jahren“ auszudehnen auf „ab 6 Jahren“ und „ab 16 Jahren“. Damit würde ein Gleichklang mit anderen Mediennutzungsformen erzielt und die gemeinsame Filmrezeption als idealer Ausgangspunkt für das Erlernen von Medienkompetenz gestärkt.
„Für Eltern ist es nicht nachvollziehbar, dass das Erziehungsprivileg je nach Vertriebsweg unterschiedlich ausgestaltet ist. Eltern sollten im Kino wie auch zu Hause über die Medienauswahl für ihre Kinder entscheiden können. Die Zusatzhinweise und Kurzbegründungen der FSK liefern ihnen Orientierung für ein positives Filmerlebnis offline und online“, führt Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK sowie der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), aus.
An dem Austausch nahmen seitens der Medienanstalt Hessen Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor, sowie Kerstin Waldeck, Leiterin Referat Grundsatz, Recht und Regulierung, teil. Für die FSK waren Geschäftsführer Stefan Linz, stellvertretender Geschäftsführer Peter Kaun und Syndikusanwalt Benedikt Dorn vertreten. Der gewinnbringende Dialog zu Fragen des Jugendmedienschutzes soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden.
v.l.n.r.: Peter Kaun, Kerstin Waldeck, Prof. Dr. Murad Erdemir, Stefan Linz, Benedikt Dorn
Kontakte
Medienanstalt Hessen
Philipp Greguhn
presse@medienanstalt-hessen.de
+49 (0) 561 93586 36
FSK
Peter Kaun
kaun@spio-fsk.de
+49 (0) 611 77891 46
