Am 27. August war das Referat Jugend/Jugendhilfe des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zu Besuch bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und erhielt einen Einblick in die Arbeit der FSK. In einer sich dynamisch verändernden Medienlandschaft kommt der ältesten Jugendmedienschutzrichtung in Deutschland eine herausragende Bedeutung zu, um Orientierung und eine unbeschwerte Teilhabe an filmischen Inhalten sicherzustellen. In einem praktischen Teil hatten die Gäst:innen die Gelegenheit, in die Rolle von FSK-Prüfer:innen zu schlüpfen und selbst filmische Inhalte im Hinblick auf ihre Wirkung auf Kinder und Jugendliche zu bewerten.

Die Relevanz der vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales geförderten FSK Kinder- und Jugendpanels, bei denen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren die Rolle von Prüfenden einnehmen und sich mit der Jugendschutzrelevanz von Filmen sowie deren FSK-Freigaben auseinandersetzen, wurde ebenfalls in den Blick genommen. Auf bislang einzigartige Weise gelingt damit eine Form der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die über den regelmäßigen Austausch eine stetige Beteiligung der Zielgruppe und Rückführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Prüfverfahren der FSK ermöglicht.

Durch die Veranstaltung führten die Ständigen Vertreter:innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK Michael Schmidt und Isabell Tatsch sowie Eva Diaz, Verwaltungsleiterin bei der FSK.

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist eine der Obersten Landesjugendbehörden, die für das Thema Jugendschutz zuständig sind und über die Entsendung der Ständigen Verterter:innen sowie Jugendschutzsachverständigen in die FSK an den Entscheidungen der Jugendschutzinstitution mitwirken

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