JUGENDSCHUTZ FÜR IHRE WEBSITE
Sie möchten Ihr Webangebot jugendschutzkonform gestalten, benötigen einen Überblick über den Jugendmedienschutz in Deutschland oder möchten selbst als Jugendschutzbeauftragte/r beratend tätig sein? Die FSK bietet praxisorientierte Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen, die jugendschutzrelevante Inhalte auf Websites, Social-Media-Kanälen, mobile Apps usw. gesetzkonform verbreiten möchten.
Mit der Teilnahme an der Schulung erhalten Sie das Grundlagenzertifikat für die Anerkennung als zertifizierter Jugendschutzbeauftragter nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Jugend-schutzgesetz.
Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote mit Inhalten betreiben, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten - wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK "ab 0" entsprechen. Die Jugendschutzbeauftragten müssen mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten genannt werden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet wer-den.
Die Funktion des Jugendschutzbeauftragten kann vollständig von der FSK übernommen werden oder durch geschulte Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens.
BASIS-SCHULUNG: JUGENDSCHUTZBAUFTRAGTE
Die Teilnehmer:innen werden unter anderem in folgenden Bereichen geschult:
- Gesetzliche Grundlagen und Überblick zum Jugendschutz im Online-Bereich
- Pflichten und Qualifikation der Jugendschutzbeauftragten von Unternehmen
- Einschätzung der Jugendschutzrelevanz von Webinhalten auch anhand praktischer Beispiele
- Technische Verbreitungsbeschränkungen
- Fragen und Beispiele aus der Praxis
SCHULUNGSTERMIN
09.06.2022, 09:00 bis 15:30 Uhr, Online-Veranstaltung per Zoom-Videokonferenz
Schulungsgebühr: 190,- € pro Person (inkl. MwSt.)
Anmeldung unter info@fsk-online.de
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