WHEN WILL YOU MARRY? (WANN HEIRATEST DU?)
UA,HR,SLO,LV 2025
107 min 20 sek
24 Bilder Film GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine junge Galeristin, die kurz vor der Hochzeit feststellen muss, dass ihr Verlobter sie betrügt. Tief enttäuscht reist sie mit ihrer besten Freundin nach Kroatien, wo ein Gemälde von Gauguin ihr den Weg zur wahren Liebe weist – dessen Besitzer ist nämlich ein charmanter Millionär. Der Film spielt in freundlicher Atmosphäre mit sonnigen Bildern und frivolem Humor mit typischen Elementen der Romantischen Komödie. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können in diesem Rahmen mit vereinzelten gewalthaltigen Szenen sowie der Darstellung von Verletzungen umgehen. Auch zurückhaltend inszenierte Szenen mit sexuellem Inhalt und den gelegentlich vulgären Sprachgebrauch kann diese Altersgruppe verarbeiten, da sich ihnen aufgrund ihrer Medienerfahrung bereits die typischen Genremuster erschließen. Zusätzlich erleichtert die Realitätsferne des Geschehens die Distanzierung. So ist eine Beeinträchtigung für ab 12-Jährige auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Sexualität,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Oleksiy Komarovskyi |
Drehbuch: | Oleksiy Komarovskyi |
Darsteller: | Natalka Denysenko,Taras Tsymbaliuk,Antonina Khyzhniak,Pavlo Tekuchev,Domagoj Yankovic |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen