Das Kostbarste aller Güter
F 2024
81 min 0 sek
Studiocanal GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Animationsfilm über einen armen Holzfäller und seine Frau. Eines Tages finden sie ein Baby im Wald, das aus einem der vielen Züge geworfen wurde, in denen angeblich Minderwertige in Lager transportiert werden. Nach anfänglicher Skepsis schließen die beiden das Kind ins Herz, doch dann erfahren ihre Nachbarn davon. Der Film verwandelt seine Holocaust-Thematik in eine märchenhafte, in malerischen Bildern umgesetzte Geschichte über Vorurteile, Empathie und Liebe. Die betont einfache Erzählweise trägt dabei zur emotionalen Intensität wesentlich bei. Ab 12-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, die teils deutlichen Darstellungen von Gewalt, Verletzungen und Leiden in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten, ebenso wie diskriminierenden Sprachgebrauch in Verbindung mit Gewalt. Die betont humanistische und einfühlsame Grundhaltung des Films ermöglicht es dieser Altersgruppe, das Geschehen zu bewerten und ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Michel Hazanavicius |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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