Heldin
CH,D 2024
91 min 10 sek
Tobis Film GmbH , Berlin
Drama über eine Krankenpflegerin, die auf einer chirurgischen Station die Spätschicht absolviert. Angesichts des Personalmangels muss sie so viele Dinge gleichzeitig erledigen, dass ihr schließlich ein gravierender Fehler unterläuft. Der Film schildert eine stressreiche Atmosphäre, spielt dabei aber in einem Arbeitsumfeld, das Kinder ab 6 Jahren bereits gut einordnen können. Vereinzelt gibt es Konfliktsituationen sowie Szenen, in denen Menschen leiden, trauern oder verzweifelt sind. Doch diese Darstellungen werden nicht übermäßig ausgespielt, sind schlüssig in die Dramaturgie eingebunden und bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauende ab 6 Jahren nicht nachhaltig belastet oder anderweitig überfordert. Negative Wirkungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: belastende Szenen
Stabangaben
Regie: | Petra Biondina Volpe |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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