Rabia - Der verlorene Traum
F,D,B 2024
94 min 51 sek
Alpenrepublik GmbH , MÜnchen
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Auf wahren Begebenheiten basierendes Drama über zwei 19-jährige Französinnen, die sich dem Islamischen Staat anschließen wollen, dann aber in einem syrischen Frauenhaus für zukünftige Ehefrauen mit einem repressiven und gewalttätigen System konfrontiert werden. Der Film hat eine durchgehend intensive, beklemmende Atmosphäre und erzählt von toxischen Beziehung und Machtmissbrauch. Dabei kommt es vereinzelt auch zu drastischen Situationen, darunter eine Selbsttötung. Gewalt wird jedoch nicht explizit ins Bild gerückt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, die Szenen und Themen in den Kontext der Gesamthandlung einzuordnen, eine emotionale Distanz zu wahren und die Geschehnisse angemessen kritisch zu reflektieren. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist ab dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Mareike Engelhardt |
Drehbuch: | Mareike Engelhardt |
Darsteller: | Lubna Azabal,Megan Northam |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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