DAS MÄDCHEN MIT DER NADEL
DK,PL 2024
122 min 35 sek
MUBI Deutschland GmbH, Berlin
Das historische Drama erzählt von einer jungen Arbeiterin in Dänemark nach dem Ersten Weltkrieg, die sich nur mühsam finanziell über Wasser hält. Als sie ihr ungeborenes Kind abtreiben will, lernt sie eine charismatische Frau kennen, die Kinder in Pflegefamilien vermittelt und freundet sich mit ihr an – bis zu einer schockierenden Entdeckung. Die abgründige Geschichte ist in expressiven Schwarzweißbildern erzählt und weist Motive des Thrillers wie auch des Horrorfilms auf, zeichnet dabei jedoch auch ein genaues Bild der sozialen Wirklichkeit jener Zeit. 16-Jährige sind in der Lage, die teils drastischen Gewaltmomente des Films sowie die mehrfache Darstellung von selbstschädigendem Verhalten zu verstehen und in den Kontext einzuordnen. Aufgrund ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung können sie auch die filmischen Stilisierungen reflektieren und die Genremotive entschlüsseln, sodass sie genug Distanzierungsmöglichkeiten haben. Eine Beeinträchtigung ist für die genannte Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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