WILDER DIAMANT
F 2024
104 min 11 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
WILDER DIAMANT
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über eine junge Französin, die sich unbedingt ihren Traum von einer Karriere als Influencerin und Reality-TV-Star erfüllen will. Als sie in die engere Auswahl einer Reality-TV-Show gelangt, wird sie durch dort die gestellten Erwartungen jedoch bald an ihre Grenzen gebracht. Der Film enthält mehrere Szenen, in denen Personen emotional unter Druck gesetzt oder bedroht werden; zudem gibt es Szenen mit Nacktheit und sexuellen Handlungen, die aber nicht explizit bebildert sind. Mehrfach kommt es zu sexualisierter Sprache und massiven Beleidigungen; auch verletzt die Hauptfigur sich selbst (u.a. durch ein selbstgestochenes, entzündliches Tattoo). All diese Aspekte sind jedoch stimmig in die Dramaturgie eingebunden und werden in keiner Weise verherrlicht. Im Gegenteil: Der grundlegend kritisch-aufklärende Charakter des Films und der einzelnen Szenen ist für Zuschauende ab 12 Jahren gut verständlich. Negative Vorbildwirkungen oder anderweitige Beeinträchtigungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Sexualität,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Agathe Riedinger |
Drehbuch: | Agathe Riedinger |
Darsteller: | Andréa Bescond,Malou Khebizi,Idir Azougli,Ashley Romano |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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