BLACK DOG - WEGGEFÄHRTEN
VRC 2024
110 min 4 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen aus dem Gefängnis entlassenen Mann, der in seine Heimatstadt im Norden Chinas zurückkehrt. Er nimmt einen Job als Hundefänger an, denn da die Olympischen Spiele bevorstehen, sollen alle streunenden Hunde beseitigt werden. Dann aber freundet er sich ausgerechnet mit dem berüchtigtsten der Streuner an. Die geradlinig erzählte, parabelhafte Geschichte über eine ungewöhnliche Freundschaft konzentriert sich ganz auf die Hauptfiguren und beleuchtet subtil das Verhältnis zwischen Mensch und Tier, Zivilisation und Natur. In diesem Rahmen können Kinder ab 12 Jahren auf der Basis ihrer Medienerfahrung mit einzelnen bedrohlichen und gewalthaltigen Szenen sowie der deutlichen Darstellung von Verletzungen umgehen. Ihnen erschließt sich die Erzählweise des Films, sodass sie seine Themen eigenständig reflektieren können. Eine Überforderung ist für sie auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Hu Guan |
Drehbuch: | Hu Guan |
Darsteller: | Eddie Peng,Zhangke Jia,Jing Liang |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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