Speak No Evil
USA 2024
110 min 22 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Psychothriller über eine amerikanische Familie, die im Italienurlaub eine sympathische britische Familie kennenlernt und diese wenig später in der englischen Provinz besucht. Allerdings nimmt der Aufenthalt bald eine lebensbedrohliche Wendung. Der Film hat eine beklemmende Grundatmosphäre und enthält einige Bedrohungssituationen sowie mehrere Gewaltszenen mit teilweise drastischen Verletzungsdarstellungen. Vereinzelt kommt es auch zu Selbstverletzungen, die aber, wie auch die Gewaltszenen, nicht übermäßig ausgespielt werden und schlüssig in die Gesamtdramaturgie eingebunden sind. Jugendliche ab 16 Jahren sind problemlos fähig, diese Szenen im Kontext der Thrillerhandlung zu betrachten und sie ohne nachhaltige Ängstigung zu verarbeiten. Überforderungen oder negative Vorbildwirkungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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