ROSALIE
F,B 2023
115 min 54 sek
X-Verleih AG, Berlin
ROSALIE
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Frankreich des 19. Jahrhunderts spielendes Drama über eine junge Frau mit starker Körperbehaarung und Bartwuchs, die angesichts der Schulden ihres Mannes beschließt, sich nicht länger zu verstecken, sondern mit ihrer Andersartigkeit Geld zu verdienen – mit dramatischen Folgen. Der Film enthält einige dramatische Situationen sowie Szenen, in denen Selbstverletzung gezeigt wird. Dies geschieht jedoch im Kontext einer grundsätzlich positiven Geschichte über eine selbstbewusste Frau, die um Anerkennung und Gleichberechtigung kämpft. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind problemlos fähig, dies zu verstehen und besagte Szenen in den Handlungskontext einzuordnen. Überforderungen oder anderweitige negative Wirkungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Diskriminierung,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Stéphanie Di Giusto |
Drehbuch: | Stéphanie Di Giusto,Sandrine Le Coustumer |
Darsteller: | Gustave Kervern,Guillaume Gouix,Benjamin Biolay,Nadia Tereszkiewicz,Benoît Magimel,Anna Biolay,Eugéne Marcuse,Juliete Armanet |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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