Gloria!
I,CH 2024
110 min 41 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Gloria!
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Historiendrama spielt in einer Musikschule um 1800 in Venedig, wo mittellose Mädchen unterrichtet werden. Ein autoritärer Kapellmeister leitet sie an, doch unter der Führung eines besonders begabten Mädchens beginnen die Schützlinge, ihre eigene, innovative Musik zu kreieren – sehr zum Missfallen des Maestro. Die Geschichte über weiblichen Zusammenhalt, Freundschaft und kreative Leidenschaft ist überwiegend ruhig und sehr einfühlsam erzählt, mit sympathisch und differenziert gezeichneten Hauptfiguren. Das historische Setting wird dabei durch teils moderne musikalische Stile gebrochen, erleichtert aber ab 12-Jährigen immer wieder die Distanzierung von konflikthaften und dramatischen Passagen und bedrohlichen Momenten, wenn beispielsweise ein Suizidversuch thematisiert wird. Die bestärkende Grundhaltung des Films und seine Betonung positiver Werte bieten Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ausreichend Halt, sodass keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Bedrohung,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Margherita Vicario |
Drehbuch: | Margherita Vicario,Anita Rivaroli |
Darsteller: | Galatéa Bellugi,Carlotta Gamba,Maria Vittoria Dallasta,Sara Mafodda,Paolo Rossi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen