Blink Twice
USA 2024
103 min 1 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Thriller über eine Kellnerin, die nach der Begegnung mit einem Tech-Milliardär von ihm mit ihrer besten Freundin auf eine Insel eingeladen wird, wo der Jetset eine wilde, drogenberauschte Dauerparty feiert. Als die Freundin verschwindet, dämmert ihr, dass die Spaßgesellschaft ein finsteres Geheimnis birgt. Die Geschichte ist anfangs entspannt erzählt und evoziert karibische Party-Stimmung, bis die Handlung eine jähe Wendung nimmt und zu einer düsteren und blutigen Gewaltphantasie wird. Für ab 16-Jährige sind die teils drastischen Gewalt- und Tötungsdarstellungen verkraftbar, da sie diese in den genrenahen und deutlich artifiziellen Kontext des Films einordnen und sich ausreichend distanzieren können. Die genannte Altersgruppe kann auf der Basis ihrer Medienerfahrung und ihrer persönlichen Entwicklung sowohl den Drogenkonsum der Partyszenen als auch die sexuelle Gewalt gegen Frauen reflektieren und eigenständig bewerten. Auch die dargestellte Gegengewalt aus Notwehr und Rache ist für sie entsprechend einzuordnen. Eine Beeinträchtigung ist daher auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: sexualisierte Gewalt,Gewalt,Drogenkonsum
Stabangaben
Regie: | Zoë Kravitz |
Drehbuch: | Zoë Kravitz,E.T. Feigenbaum |
Darsteller: | Christian Slater,Simon Rex,Channing Tatum,Naomi Ackie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen