BLUE LOCK DER FILM - EPISODE NAGI
J 2024
91 min 32 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH Kino-5029, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Animationsfilm erzählt von einem Schüler, der von einem Freund angeregt wird, gemeinsam mit ihm an einem Auswahl-Wettbewerb für junge Fußball-Stürmer teilzunehmen. 300 Nachwuchsspieler treten dort gegeneinander an – und schließlich müssen auch die beiden Freunde gegeneinander spielen. In diesem sportlichen Kontext, in dem es um Ehrgeiz, Konkurrenz und Loyalität geht, zeigt der Film immer wieder Situationen mit körperlichen Härten und auch martialische Drohungen der Jungen untereinander. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Lage, diese Aspekte in die Geschichte einzuordnen und sich emotional ausreichend zu distanzieren. Auch mit der gelegentlich diskriminierenden und vulgären Sprache kann diese Altersgruppe bereits umgehen. Da der Film eine klare Haltung mit Betonung von Freundschaft und regelkonformem Verhalten zeigt, finden ab 12-Jährige genug Orientierung, sodass keine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Bedrohung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Shunsuke Ishikawa Ishikawa |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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