Die Ermittlung
D 2024
240 min 36 sek
LEONINE Distribution GmbH, München
Die Ermittlung
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Verfilmung des dokumentarischen Theaterstücks von Peter Weiss zeichnet in 11 Akten den ersten Auschwitz-Prozess in Frankfurt nach. Im kammerspielartigen Setting eines großen Gerichtssaals werden ausschließlich verbal und sachlich die NS-Verbrechen thematisiert und teilweise detailliert geschildert. Diese Schilderungen stellen eine emotionale Herausforderung dar, doch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Reife bereits in der Lage, diese Aspekte in den historischen Kontext einzuordnen. Selbst wenn die Vorkenntnisse über die NS-Zeit rudimentär sind, ermöglichen der konsequent aufklärerische Duktus des Films und die empathische Darstellung der Opfer das Verständnis der Verhandlung, während die theaterhafte Inszenierung eine ausreichende Distanz ermöglicht, um die geschilderten Schrecken zu verarbeiten. So ermöglicht der Film einen Zugang zum Thema Holocaust, ohne die genannte Altersgruppe nachhaltig emotional zu überfordern.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen
Stabangaben
Regie: | RP Kahl |
Drehbuch: | Peter Weiss |
Darsteller: | Christiane Paul,Nicolette Krebitz,Rainer Bock,Tom Wlaschiha,Clemens Schick |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen