Siccin 7
TR 2024
93 min 47 sek
Cinedex OG, Linz
Horrorfilm über einen Arzt, der vor einer Kinderbettlermafia fliehen muss und sich mit seiner Familie in der Villa seines Onkels versteckt. Dort kommt es bald zu unheimlichen Geschehnissen, die darin gipfeln, dass bei einem finsteren Ritual ein Kind geopfert werden soll. Der Film hat eine bedrohliche Grundatmosphäre und enthält neben genretypischen Spannungsszenen auch mehrere drastische Gewalt- und Verletzungsdarstellungen. Auch gibt es Szenen, in denen Selbstverletzungen und Selbsttötungen deutlich gezeigt werden. Jugendliche ab 16 Jahren sind allerdings in der Lage, all diese Szenen im Kontext der übersinnlichen Horrorgeschichte zu betrachten und eine emotionale Distanz zu wahren. Zudem werden die Gewalthandlungen nicht verherrlicht. Nachhaltige Ängstigungen oder negative Vorbildwirkungen sind daher bei Zuschauenden ab 16 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Alper Mestci |
Drehbuch: | Alper Mestci |
Darsteller: | Serkan Atar,Tugba Begde,Funda Eskioglu |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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