Lonely Castle in the Mirror
J 2022
116 min 8 sek
Plaion Pictures GmbH, Planegg/München
Lonely Castle in the Mirror
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Animationsfilm erzählt von sieben Teenagern, die durch Spiegel in das Reich einer rätselhaften Wolfskönigin gezogen werden. Dort sollen sie an einem Spiel teilnehmen und einen mysteriösen Schlüssel finden. Bald stellt sich heraus, dass alle Teenager vor persönlichen Problemen in diese Parallelwelt geflüchtet sind. Die märchenhafte Geschichte ist in bunten Bildern erzählt und konzentriert sich auf die jugendlichen Hauptfiguren, die differenziert und einfühlsam gezeichnet werden. In diesem Kontext sind bereits 12-Jährige in der Lage, mit einzelnen bedrohlichen Szenen und der zurückhaltenden Darstellung sexualisierter Gewalt umzugehen. Da die Situation klar bewertet und die Opferperspektive eingenommen wird, finden 12-Jährige genug Halt und Orientierung, um diese Aspekte zu verarbeiten. Zudem sorgt das phantastische Setting für Entlastung. Eine Überforderung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: sexualisierte Gewalt,Bedrohung,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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