Morgen irgendwo am Meer
D,F,E 2023
83 min 35 sek
Cangerfilms Filmverleih Patrick Büchting, Bonn
Morgen irgendwo am Meer
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Jugendfilm über vier junge Menschen, die nach der Abiturprüfung mit dem Auto in Richtung Portugal aufbrechen. Auf der zunächst unbeschwerten Reise werden jedoch schmerzhafte Erinnerungen geweckt und es kommt zu verschiedenen Konflikten. Der Film enthält einige Streitsituationen, bei denen es teils zu Handgreiflichkeiten kommt. In einer Szene ist eine Beinverletzung zu sehen, und einmal wird selbstschädigendes Verhalten gezeigt (Sprung von einer Brücke). Zuschauende ab 12 Jahren sind in der Lage, diese Szenen und Verhaltensweisen im Kontext der Jugendgeschichte zu betrachten und angemessen kritisch zu hinterfragen. Negative Vorbildwirkungen lassen sich ausschließen. Zudem gibt es zahlreiche entlastende Momente, sodass auch emotionale Überforderungen nicht zu befürchten sind.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Patrick Büchting |
Drehbuch: | Patrick Büchting |
Darsteller: | Sophia Münster,Jonas Kaufmann,Carlotta Weide,Louie Betton |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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