THE END WE START FROM
GB 2024
102 min 14 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Katastrophenfilm zeigt ein England, das infolge einer Flutkatastrophe im Chaos versinkt. Eine junge Mutter flieht mit ihrem Neugeborenen aus London und macht sich auf den gefährlichen Weg durch apokalyptische Szenerien, um im Norden des Landes Schutz für sich und ihr Baby zu finden. Der Film konzentriert sich im Rahmen des katastrophischen Settings, das weniger durch Actionszenen als durch atmosphärische Darstellungen charakterisiert wird, ganz auf die Protagonistin. In diesem Rahmen können 12-Jährige aufgrund ihrer Medienerfahrung mit der bedrohlichen Grundstimmung und dramatischen Situationen umgehen. Von einzelnen Bildern von Gewalt, Verletzungen und Leiden wie auch von der teils derben Sprache kann sich diese Altersgruppe ausreichend distanzieren. Die starke und mutige Hauptfigur und die Betonung positiver Werte bieten Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ausreichend Halt, sodass für sie kein Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Verletzung,belastende Themen,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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