DIE UNSCHULD
J 2023
126 min 49 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
DIE UNSCHULD
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer alleinerziehenden Mutter, die vom immer seltsameren Verhalten ihres Sohnes beunruhigt ist und die Ursache in der Schule sucht. Aus drei Perspektiven – der Sicht der Mutter, der Lehrer und des Sohnes – nähert sich der Film dem Geheimnis, bis er es schließlich lüftet. Die komplexe Geschichte entfaltet sich dabei in ruhiger Erzählweise und mit Konzentration auf die Figuren und ihr Erleben. Einzelne bedrohliche Momente und Szenen, in denen Gewalt gegen Minderjährige ausgeübt wird, sowie die Thematisierung von bewusst selbstschädigendem, möglicherweise auch suizidalem Verhalten können von 12-Jährigen in den Kontext der Erzählung eingeordnet werden. Da sie diese Aspekte jeweils den Figuren zuordnen können und aufgrund des ruhigen Stils des Films ausreichend Entlastung und Möglichkeit zur Reflexion des Geschehens finden, sind bereits 12-Jährige in der Lage, diese Aspekte ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Hirokazu Kore-Eda |
Darsteller: | Sakura Ando,Eita Nagayama,Soya Kurokawa,Hinata Hiiragi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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