Cem Karaca
TR 2024
122 min 59 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filmbiografie über den anatolischen Rockmusiker Cem Karaca (1945-2004), der aufgrund seiner politischen Texte ins Exil nach Deutschland gehen muss, wo er ebenfalls Platten aufnimmt. Erst nach Jahren kann er in seine Heimat zurückkehren. Der Film enthält vor allem in Bezug auf die Hauptfigur einige Bedrohungssituationen. So kommt es bei Konzerten zu Ausschreitungen und einem Attentat. Gegen Ende des Films kommt es zu einem Suizidversuch. All diese Situationen sind jedoch nicht übermäßig dramatisch inszeniert und können von Zuschauenden ab 12 Jahren in den Kontext der Geschichte eingeordnet und entsprechend verarbeitet werden. Das historische Setting der 1970er- und 80er-Jahre erleichtert zudem eine emotionale Distanzierung. Überforderungen sind daher bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Yüksel Aksu |
Drehbuch: | Yüksel Aksu |
Darsteller: | Ismail Hacioglu |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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