Das beste kommt noch
D 2023
110 min 8 sek
Constantin Film Vertriebs GmbH, München
Das beste kommt noch
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragikomödie über einen Mann, der seinem besten Freund die schlimme Botschaft überbringen will, dass dieser todkrank ist. Durch ein Missverständnis wird aber er selbst für den Todkranken gehalten und erhält von seinem Freund fortan mitfühlende Zuwendung. In dem heiter gehaltenen Film kommt es zuweilen zu derber und sexualisierter Sprache; daneben wird Alkoholkonsum und Rauchen – auch minderjähriger Filmfiguren – gezeigt. Diese Szenen sind jedoch kurz gehalten und haben keinen Vorbildcharakter. Auch sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Szenen entsprechend einzuordnen und zu verarbeiten. Im Vordergrund stehen eindeutig die positive Freundschaftsgeschichte und die lebensbejahende Botschaft, sodass negative Wirkungen sich bei Zuschauenden ab 12 Jahren ausschließen lassen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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