Rose - Eine unvergessliche Reise nach Paris
DK 2022
105 min 48 sek
mindjazz pictures UG (haftungsbeschränkt), Köln
Rose - Eine unvergessliche Reise nach Paris
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragikomödie über eine schizophrene Frau, die mit ihrer Schwester und deren Mann eine kulturelle Busreise nach Paris antritt und durch ihre schonungslose Offenheit ihre Mitreisenden auf die Palme bringt. Doch es kommt auch zu überraschend erfreulichen Bekanntschaften. Der Film konzentriert sich in einer Mischung aus dramatischen und komischen Elementen auf seine Figuren und die Dynamik des Aufeinanderprallens verschiedenster Mentalitäten. Dabei werden irritierende und harsche Momente immer wieder durch Empathie und Warmherzigkeit ausgeglichen. So sind bereits 12-Jährige in der Lage, einzelne deutliche Darstellungen von Verletzungen, die Thematisierung von selbstschädigendem bzw. suizidalem Verhalten und die nicht klar bewertete Darstellung des Konsums weicher Drogen zu verarbeiten. Sie können diese Aspekte dem Kontext und den Figuren zuordnen und sich ausreichend distanzieren. Eine Überforderung ist für sie nicht anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Drogenkonsum,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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