Wild wie das Meer
F 2022
93 min 37 sek
Atlas Film GmbH, Duisburg
Wild wie das Meer
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine verheiratete Fischerin, die auf einer kleinen französischen Atlantikinsel lebt. Als sie eine Affäre mit ihrem jungen Auszubildenden beginnt, bleibt dies in der eng verwobenen Inselgemeinschaft nicht unbemerkt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind problemlos fähig, der Geschichte des ruhig inszenierten Films zu folgen und die thematisierten Konflikte zu verarbeiten. Es gibt mehrere längere Sexszenen, die stets einvernehmlich stattfinden. Trotz des Altersunterschieds und des beruflichen Abhängigkeitsverhältnisses entsteht zu keiner Zeit der Eindruck eines Machtgefälles. Zuschauende ab 12 Jahren sind in der Lage, diese Szenen angemessen einzuordnen und vor dem Hintergrund der erzählten Geschichte auch überforderungsfrei zu verarbeiten. Negative Wirkungen lassen sich daher in jeder Hinsicht ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität
Stabangaben
Regie: | Héloïse Pelloquet |
Darsteller: | Cécile de France,Félix Lefebvre,Grégoire Monsaingeon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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