Voll ins Leben
F,B 2023
110 min 0 sek
LEONINE Distribution GmbH, München
Voll ins Leben
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen 50-jährigen Mann, der sein ganzes Leben in einem Urlaubsresort in Mexiko verbracht hat und nun beschließt, in Paris seine Jugendliebe wiederzuerobern. Dort allerdings muss er sich auch mit einem bisher unbekannten, sehr gegensätzlichen Halbbruder herumschlagen. Der Film konzentriert sich mit warmherzigem Humor und in hellen, bunten Bildern auf die sympathisch gezeichneten Hauptfiguren. Trotz tragikomischer Motive betont er positive Werte wie Liebe und Glaube an die eigenen Ziele. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können bereits einzelne dramatische Momente, die teils derbe Sprache und Szenen mit sexuellen Anspielungen verarbeiten. Auch Szenen, in denen - zurückhaltend inszeniert - sexuelle und gewalthaltige Momente gemischt sind, kann diese Altersgruppe bereits in die Handlung einordnen und sich ausreichend distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist für ab 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Sexualität,Sprache
Stabangaben
Regie: | Dany Boon |
Drehbuch: | Dany Boon |
Darsteller: | Charlotte Gainsbourg,Kad Merad,Dany Boon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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