Sophia, der Tod und ich
D 2023
97 min 38 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
Sophia, der Tod und ich
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Schwarze Komödie über einen Mann, der vom leibhaftigen Tod besucht wird. Doch anstatt ihn wie vorgesehen sterben zu lassen, begibt der Tod sich mit dem Mann und dessen Ex-Freundin auf eine ereignisreiche letzte Reise zu einem Familienfest. Der Film enthält trotz seines heiteren Grundtons mehrere bedrückende und bedrohliche Situationen, bei denen es teilweise auch zu gewaltsamen Übergriffen kommt (Rangeleien, Würgen). Auch das Thema Tod und Sterben spielt in der Geschichte entsprechend eine wichtige Rolle. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind gleichwohl fähig, mit diesen Themen umzugehen und die besagten Szenen im Kontext der Gesamthandlung zu betrachten. Zahlreiche humorvolle Momente bieten Zuschauenden ab 12 Jahren zudem genug Entlastungsmöglichkeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Charly Hübner |
Darsteller: | Marc Hosemann,Anna Maria Mühe,Johanna Gastdorf,Dimitrij Schaad |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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