Transformers: Aufstieg der Bestien
USA 2023
127 min 50 sek
Paramount Pictures Germany GmbH, Unterföhring
Transformers: Aufstieg der Bestien
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Siebter Teil der Actionfilm-Reihe: Die Kampfroboter um Optimus Prime müssen dieses Mal die Erde gegen den mächtigen Planetenverschlinger Unicron und seine Helfer verteidigen. Unterstützt werden sie dabei von einem jungen Ex-Soldaten und einer Museumsmitarbeiterin. Der Film enthält eine Vielzahl bildgewaltiger und lang ausgespielter Action- und Kampfszenen. Zwischen den Kampfmaschinen kommt es dabei vereinzelt auch zu massiver Gewaltanwendung und Zerstörung. Hingegen wird Gewalteinwirkung gegen Menschen nicht gezeigt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Actionszenen im Kontext der realitätsfernen Geschichte zu betrachten und eine entsprechende Distanz zu wahren. Auch die klare Gut-Böse-Zeichnung erleichtert eine Distanzierung. Nachhaltige Ängstigungen oder anderweitige Überforderungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Steven Caple jr. |
Drehbuch: | Joby Harold,Darnell Metayer |
Darsteller: | Anthony Ramos |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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