MEDUSA DELUXE
GB 2022
100 min 33 sek
MUBI Deutschland GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Krimi über einen vermeintlichen Mord im Umfeld eines Hairstyling-Wettbewerbs: nachdem man einen aussichtsreichen Top-Stylisten tot auffindet, wird die Veranstaltung zwar fortgesetzt, doch unter den anderen Teilnehmenden und Models breiten sich Misstrauen und gegenseitige Verdächtigungen aus. Der Film ist sehr dialogorientiert inszeniert, Gewalt spielt nur in kurzen Momenten eine Rolle und hat keinerlei expliziten Charakter. Wiederholt kommt es zu derber und diskriminierender Sprache, die von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren jedoch in den Kontext des dargestellten Milieus und der teilweise absurd überzogenen Geschichte eingeordnet werden kann. Auch die zahlreichen Gewaltschilderungen im Zuge der Ermittlungen sowie Szenen mit Verletzungsdarstellungen bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauende ab 12 Jahren in keiner Weise überfordert.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Thomas Hardiman |
Drehbuch: | Thomas Hardiman |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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