Spider-Man: Across the Spider-Verse
USA 2023
140 min 34 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH, Muenchen
Spider-Man: Across the Spider-Verse
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Animierte Comicverfilmung über den jugendlichen Superhelden Spider-Man und seine Freundin Spider-Woman. In einem Multiversum treffen die beiden auf "Spider-People", verschiedenste Versionen ihrer selbst. Gemeinsam müssen sie sich einer großen Bedrohung stellen, was allerdings zu erheblichen Konflikten in der Gruppe führt. Der Film enthält zahlreiche rasante und bildgewaltige Action- und Bedrohungsszenen. Gewalt wird dabei jedoch nicht reißerisch ausgespielt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Szenen im Kontext der realitätsfernen Comicgeschichte zu betrachten und überforderungsfrei zu verarbeiten. Zudem gibt es immer wieder ruhigere und auch komödiantische Situationen aus dem Leben des jugendlichen Helden, die Zuschauenden ab 12 Jahren ausreichende Entlastungsmöglichkeiten bieten. Nachhaltige Ängstigungen oder andere negative Wirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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