Eismayer
A 2022
86 min 35 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Eismayer
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama nach einer wahren Begebenheit: Ein Vizeleutnant gilt als einer der härtesten Ausbilder beim Österreichischen Bundesheer. Was niemand ahnt: Der Vorzeige-Macho ist schwul. Als ein offen schwuler Rekrut in seiner Truppe landet, wird das Welt- und Selbstbild des Ausbilders ins Wanken gebracht. Der Film enthält einige Szenen, in denen es im Militärumfeld zu derber, diskriminierender und homophober Sprache kommt. Dies wird jedoch durch den Handlungskontext eindeutig kritisch dargestellt und hat keinerlei Vorbildcharakter. Zuschauende ab 12 Jahren sind bereits in der Lage, dies zu verstehen und den Sprachgebrauch kritisch einzuordnen. Die gezeigten Sexszenen sind kurz gehalten und dezent bebildert, sodass auch hier keine Überforderung zu befürchten ist. Im Vordergrund steht eine Botschaft von Toleranz, die sich Zuschauenden ab 12 Jahren vollumfänglich erschließt.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Sexualität,Bedrohung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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