Shazam! Fury of the Gods
USA 2023
130 min 35 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Shazam! Fury of the Gods
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Die Fortsetzung der Superhelden-Comic-Verfilmung über einen Teenager, der sich durch ein einziges Wort in einen Helden verwandeln kann, erzählt davon, wie er gemeinsam mit seiner Familie den Kampf gegen böse Göttinnen und mythische Kreaturen aufnehmen muss. Die Geschichte ist mit den typischen Elementen des Genres, klarer Gut-Böse-Zeichnung und zahlreichen wirkmächtigen Actionsequenzen in bombastischen Settings erzählt. Allgegenwärtig und dabei auch für junge Zuschauende stets erkennbar sind Figuren wie Situationen überhöht und stilisiert, sodass schon Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sie jederzeit als fiktional erkennen und sich ausreichend distanzieren können. Der Humor und die häufigen selbstironischen Brechungen sorgen ebenfalls für Entlastung, während die Themen Familie und Zusammenhalt emotionale Orientierung bieten. Eine Beeinträchtigung ist daher für ab 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | David F. Sandberg |
Drehbuch: | Chris Morgan,Henry Gayden |
Darsteller: | Helen Mirren,Zachary Levi,Jack Dylan Grazer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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