Der Pfau
D,B 2023
105 min 22 sek
Tobis Film GmbH , Berlin
Der Pfau
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Komödie über eine Gruppe von Investment-Bankern, die in ein schottisches Herrenhaus zum Teambuilding-Event eingeladen sind. Doch statt einem gelungenen Wochenende erwartet die Kollegen offener Streit und umfassendes Chaos. Die Geschichte wartet mit Krimielementen sowie einer Kombination von überzeichneten Figuren, Situationskomik, Dialogwitz und Slapstick-Einlagen auf. In diesem stets als fiktional und satirisch erkennbaren Kontext können lediglich einzelne gewalthaltige oder bedrohliche Momente sowie kurze Darstellungen von Verletzungen herausfordernd sein. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind bereits in der Lage, die Genreelemente zu entschlüsseln und sich daher ausreichend zu distanzieren. Ihnen bietet die satirische Atmosphäre ausreichend Entlastung, um den Film ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lutz Heineking jr. |
Drehbuch: | Christoph Mathieu |
Darsteller: | Lavinia Wilson,Jürgen Vogel,Tom Schilling,David Kross |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen