Avatar: The Way of Water
USA 2022
193 min 22 sek
The Walt Disney Company Germany GmbH, München
Avatar: The Way of Water
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fortsetzung des Fantasyfilms von 2009: der Ex-Soldat Jake lebt als Navi mit seiner Familie auf dem Planeten Pandora. Als die Menschen den Planeten gewaltsam kolonialisieren wollen, muss er mit seiner Frau und seinen Kindern flüchten, verfolgt von einer Einheit an Elitesoldaten. Der bildgewaltig inszenierte Film enthält vor allem in der zweiten Hälfte eine Vielzahl dramatischer Spannungs- und Actionszenen. Dabei arbeitet der Film mit einem klaren Gut-Böse-Schema. Körperliche Gewalt und Tötungen (meist durch Pfeile oder Speere) sind zurückhaltend bebildert; die positiven und friedliebenden Helden agieren dabei auch nicht aggressiv, sondern in Selbstverteidigung. Im Vordergrund steht grundsätzlich die Botschaft von Naturverbundenheit und harmonischem Miteinander. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Zusammenhänge zu verstehen und die Geschehnisse entsprechend einzuordnen. Das vollkommen realitätsferne Setting erleichtert zudem eine Distanzierung. Beeinträchtigungen sind für Zuschauende dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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