Arthur Malediction
F 2022
86 min 50 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Horrorfilm über einen Fan der Fantasy-Saga "Arthur und die Minimoys", der zu seinem 18. Geburtstag mit Freunden den Drehort des Films besucht. In dem verlassenen Gebäude werden die Jugendlichen mit einer psychopathischen und mörderischen Bande konfrontiert. Der Film enthält zahlreiche Spannungsszenen und Schreckmomente, es kommt zu Tötungen und vereinzelt werden drastische Bilder von Verletzungen gezeigt (abgetrennte Füße, fehlende Hände). Die Gewalttaten werden jedoch nicht reißerisch ausgespielt oder gar verherrlicht. Jugendliche ab 16 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung problemlos fähig, den Film als realitätsferne Horrorgeschichte mit genretypischen Effekten zu betrachten und eine entsprechende emotionale Distanz zu wahren. Eine überfordernde oder sozialethisch desorientierende Wirkung ist ab dieser Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Barthélémy Grossmann |
Drehbuch: | Luc Besson |
Darsteller: | Ludovic Berthillot,Thalia Besson,Mathieu Berger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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