Zum Tod meiner Mutter
D 2022
134 min 37 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Zum Tod meiner Mutter
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Drama über eine Frau, deren schwer kranke Mutter in einem Pflegeheim lebt und nicht mehr leben will. Deshalb hört sie auf zu essen und zu trinken. Die Tochter begleitet ihre Mutter bei diesem sehr langsamen Prozess, während Verwandte und Freunde kommen, um Abschied zu nehmen. Der ruhig inszenierte Film hat eine emotional intensive Atmosphäre und behandelt Themen wie Sterbehilfe, Selbsttötung, den quälenden Sterbeprozess und das Abschiednehmen. Der Film berührt dabei auch ethische Fragen, aber nicht in einer Weise, die eine negative Wirkung haben könnten. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können die Themen nachvollziehen und angemessen reflektieren – insbesondere auch die Selbsttötung durch Essensverweigerung. Deswegen sind nachhaltige Beeinträchtigungen bei dieser Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jessica Krummacher |
Drehbuch: | Jessica Krummacher |
Darsteller: | Birte Schnöink |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen