Sun Children
IR 2020
98 min 39 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Sun Children
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Mischung aus Jugend- und Sozialdrama über einen 12-jährigen Straßenjungen im Iran, der mit seinen Freunden einen geheimnisvollen Goldschatz heben will. Da dieser bei einer Schule vergraben sein soll, müssen die Jungen die Einrichtung besuchen, um heimlich einen Tunnel zu graben – und finden überraschend gefallen am Unterricht. Der Film ist in einem dokumentarisch wirkenden Stil inszeniert. Er enthält mehrere dramatische Situationen und zeigt auch, wie Kinder Opfer körperlicher Gewalt werden. Auch werden Verletzungen in kurzen Szenen deutlich ins Bild gerückt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch aufgrund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen zu verkraften und in den Kontext der sozialkritischen Gesamthandlung einzuordnen. In der Hauptfigur finden Zuschauer ab 12 Jahren zudem eine starke und positive Identifikationsfigur, die sie sicher durch die Geschichte führt. Eine emotionale Überforderung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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