CONJURING 3: IM BANN DES TEUFELS
USA 2021
112 min 11 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Im dritten Teil der Horrorfilm-Reihe untersucht das paranormale Ermittlerpaar Lorraine und Ed Warren einen Mordfall, bei dem der Täter vor Gericht behauptet, von einem Dämon besessen zu sein. Eine Reihe übernatürlicher Ereignisse konfrontiert die Ermittler bald selbst mit einer fremdartigen Macht. Der Film ist mit den typischen Mitteln seines Genres erzählt und baut zunächst langsam eine düstere Spannung auf, die dann in einigen eindringlichen Schockmomenten und teils auch drastischen Gewaltszenen kulminiert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können von diesen Aspekten überfordert und nachhaltig verängstigt werden. Doch 16-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, die deutlich fiktionalen Genreelemente zu entschlüsseln und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten ruhige Passagen und die mutigen Hauptfiguren ausreichend Entlastung, um den Film ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Chaves |
Darsteller: | Vera Farmiga, Patrick Wilson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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