Maze Runner - Die Auserwählten in der Todeszone
USA 2017
142 min 16 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Maze Runner - Die Auserwählten in der Todeszone
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Im dritten Teil der Verfilmung der gleichnamigen Jugendbuchreihe ist in einer Zukunft ein Großteil der Menschen durch eine Seuche zu Zombies mutiert. Eine Gruppe Jugendlicher will gegen den Wiederstand einer allmächtigen Organisation an ein heilendes Serum gelangen, um die Vernichtung der Menschheit aufzuhalten. Der Film ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren als vollkommen realitätsfernes Science-Fiction-Abenteuer erkennbar. Es gibt zahlreiche Spannungs- und Actionszenen, die aber stets von ruhigeren Passagen ausgeglichen werden. Vereinzelte Szenen (z.B. bei Attacken der Zombies) können Kinder ab 12 Jahren kurzzeitig fordern, von einer nachhaltigen Beeinträchtigung ist aber nicht auszugehen: Der irreale Fantasy-Kontext erleichtert es ihnen, eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Auch die überaus positiven, heldenhaften Hauptfiguren und das glückliche Ende tragen zur Entlastung bei.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Wes Ball |
Darsteller: | Dylan O'Brien, Thomas Brodie-Sangster, Kaya Scodelario |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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